In der Reformdiskussion werden Kindertageseinrichtungen – neben ihren Aufgaben der Erziehung und Betreuung – als eigenständige Bildungseinrichtungen definiert. Diese sollen sich für die Interessen und Neigungen der Kinder öffnen und eine möglichst individuelle Begleitung der kindlichen Lernwege garantieren. Wechseln die Kinder vom Elementar- in den Primarbereich, helfen die Grundschulen die Lernprozesse der Kinder fortzusetzen. Die Grundschulen sollen sich den Prinzipien der Elementarpädagogik öffnen und die Kinder verstärkt individuell fördern. Einerseits sollen die Kinder aufnahmefähig sein für die Schule und andererseits die Schule zugleich aufnahmefähig für die Kinder.
Kooperation
Kindertagesstätten
Grundschulen