Eine besondere Bedeutung für die Gestaltung von Übergangsprozessen von Kindertageseinrichtungen in Grundschulen im Land Thüringen haben folgende gesetzliche Grundlagen:
1) Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)
2) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
3) Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre (TBP-10)
4) Tranferprojekt BeSTe (Begleitende Schuleingangsphase Thüringen entwickeln)
Kindertagesbetreuung ist in Thüringen eingebettet in die Familienpolitik des Freistaates. Grundlage dafür ist die Thüringer Familienoffensive, die im Thüringer Familienfördergesetz ihren Niederschlag findet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz.
Es regelt bezogen auf die Thematik unseres Projektes in § 6 die Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. In Abs 1 heißt es dazu:
In Anerkennung der vorrangigen Verantwortung der Eltern für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder haben die Kindertageseinrichtungen einen familienergänzenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und ermöglichen den Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote wird die Gesamtentwicklung der Kinder altersgerecht und entwicklungsspezifisch gefördert. Insbesondere sollen der Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie Kreativität und Fantasie gefördert werden.
In Abs. 5 heißt es dazu:
Das pädagogische Fachpersonal in der Kindertageseinrichtung und in der Schule soll eng zusammenarbeiten.
Das Thüringer Schulgesetz regelt die Gestaltung der Schuleingangsphase in der Grundschule. In § 5/Abs.1 heißt es dazu:
Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.
Gemäß § 6 Abs. 1 ThürKitaG liegt inzwischen der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis10 Jahre vor und ist seit dem 1. August 2008 in Kraft. Er definiert institutionsunabhängig den Anspruch der Kinder bis zehn Jahre an ihre Bildung, Erziehung und Betreuung. Es wird davon ausgegangen, dass seine Umsetzung eine enge Vernetzung von Kindertageseinrichtung und Schule, aber auch eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und dem sozialen Umfeld anregt und erfordert. Hieraus leiten sich Ziel und Aufgabenstellung für das Projekt TransKiGs in Thüringen ab.
Eine wesentliche Dimension bei der Entwicklung der Schuleingangsphase ist die „Öffentlichkeitsarbeit“ und hier insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen. In der Zukunft werden die Anliegen der Projekte BeSTe und TransKiGs systematisch zusammengeführt.